Förderantrag
Sie möchten eine Förderung über die Stiftung Deutsches Hilfswerk beantragen?
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen.
Die ARD Fernsehlotterie und die Stiftung Deutsches Hilfswerk bilden ein erfolgreiches „Tandem“ für den guten Zweck. Aus den eingespielten Mitteln der ARD Fernsehlotterie fördert das Deutsche Hilfswerk soziale und karitative Projekte und Maßnahmen freier gemeinnütziger Sozialleistungsträger.
Privatpersonen und Einrichtungen der öffentlichen Hand haben grundsätzlich keine Möglichkeit Anträge zu stellen und eine Förderung zu erhalten. Die Zuwendungsbestätigungen des Deutschen Hilfswerks aus Mitteln der ARD Fernsehlotterie erfolgen anteilig und nach den Förderrichtlinien.
Auch Ihre soziale Einrichtung kann Fördermittel beantragen: Den Förderantrag erhalten gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen, die den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege angehören oder ihnen angeschlossen sind, ausschließlich von den jeweiligen Verbänden. Gemeinnützige freie Organisationen, die keinem Verband der Freien Wohlfahrtspflege zuzuordnen sind, müssen für eine Vorprüfung der Förderfähigkeit folgende Unterlagen an die u.a. Anschrift senden:
> Freistellungsbescheid
> Registerauszug
> Satzung / Gesellschaftervertrag (aktuell genehmigt)
> angedachter Kosten- und Finanzierungsplan
> Projektbeschreibung
> geplanter Maßnahmenbeginn
Kontaktadresse
Stiftung Deutsches Hilfswerk
Geschäftsstelle Köln
Gereonstr. 18-32
50670 Köln
Tel.: +49 (0) 221 / 914099-0
Fax: +49 (0) 221 / 914099-29
E-Mail: info@deutsches-hilfswerk.de